Living First Immobilien

Was kostet ein Immobilienmakler und wer zahlt die Provision beim Hausverkauf?

Eine Person überreicht einer anderen einen Hausschlüssel vor Bauplänen; daneben liegen ein Laptop und ein automatisch gespeicherter Entwurf

Die Maklerprovision gehört zu den meistdiskutierten Themen beim Immobilienverkauf. Viele Eigentümer wissen nicht genau, wie hoch die Kosten ausfallen, wer sie trägt und was seit der gesetzlichen Neuregelung gilt. Dazu kursieren veraltete Informationen aus Zeiten, in denen die Provision regional völlig unterschiedlich verteilt wurde. Wer einen Verkauf plant, braucht hier Klarheit, bevor der erste Maklervertrag unterschrieben wird.

Unklarheit über die Provision führt zu konkreten Problemen. Manche Eigentümer verzichten aus reiner Kostenangst auf professionelle Unterstützung und zahlen am Ende durch Preisfehler und geplatzte Verkäufe deutlich mehr, als die Provision gekostet hätte. Andere unterschreiben Maklerverträge, ohne Leistungen, Laufzeit und Fälligkeit zu verstehen, und erleben später Überraschungen. Und wer die gesetzliche Teilungsregel nicht kennt, kann unwirksame Vereinbarungen treffen, die im Streitfall vor Gericht landen.

Dieser Artikel erklärt transparent, wie sich die Maklerprovision zusammensetzt, was das Gesetz zur Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer vorschreibt, welche Sätze üblich sind und welche Leistungen Sie dafür erwarten dürfen. Living First Immobilien aus Schwanau steht für genau diese Transparenz: Eigentümer zwischen Freiburg, Lahr, Offenburg und Kehl erfahren alle Konditionen vor der Zusammenarbeit im unverbindlichen Erstgespräch.

Wie die Maklerprovision grundsätzlich funktioniert

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist ein Erfolgshonorar: Sie wird grundsätzlich nur fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Bleibt der Verkauf aus, entsteht in der Regel kein Provisionsanspruch. Dieses Prinzip unterscheidet die Maklerleistung von Dienstleistungen mit festen Honoraren und erklärt, warum seriöse Makler ein hohes Eigeninteresse am erfolgreichen Abschluss haben. Die Höhe der Provision wird als Prozentsatz des beurkundeten Kaufpreises vereinbart.

Rechtlich basiert die Provision auf dem Maklervertrag, der Leistungen, Provisionshöhe, Laufzeit und Art des Auftrags regelt. Üblich sind einfache Aufträge und qualifizierte Alleinaufträge, bei denen der Makler exklusiv tätig wird und im Gegenzug den vollen Vermarktungseinsatz schuldet. Seit Ende 2020 muss der Maklervertrag zudem in Textform geschlossen werden, mündliche Absprachen genügen bei Wohnimmobilien nicht mehr. Lesen Sie diesen Vertrag in Ruhe und lassen Sie sich jede Klausel erklären, bevor Sie unterschreiben.

Wichtig für die Einordnung: Die Provision ist Verhandlungssache und gesetzlich nicht in der Höhe festgelegt. Es gibt jedoch regionale Üblichkeiten, an denen sich der Markt orientiert, und eine klare gesetzliche Regel zur Verteilung zwischen den Parteien. Beides sollten Sie kennen, um Angebote einordnen zu können. Ein transparenter Makler legt seine Konditionen offen, ohne dass Sie danach fragen müssen.

Die gesetzliche Teilungsregel seit Ende 2020

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine bundesweite Regelung zur Verteilung der Maklerkosten. Kernstück ist der Halbteilungsgrundsatz: Ist der Makler für beide Parteien tätig, darf er sich die Provision nur in gleicher Höhe von Verkäufer und Käufer versprechen lassen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 656c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) , dessen Verletzung zur Unwirksamkeit des Maklervertrags führt. Beauftragt nur eine Partei den Makler, kann sie maximal die Hälfte der Kosten auf die andere Partei abwälzen, und deren Anteil wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihre Zahlung nachgewiesen hat.

Die in der Praxis üblichen Konstellationen zeigt diese Übersicht:

KonstellationVerteilung der ProvisionBesonderheit
Makler für beide Parteien (Doppeltätigkeit)Zwingend gleiche Höhe für Verkäufer und KäuferAbweichung macht den Vertrag unwirksam
Nur Verkäufer beauftragt, Kosten werden geteiltKäufer zahlt höchstens so viel wie der VerkäuferFälligkeit erst nach Zahlungsnachweis des Verkäufers
Reine InnenprovisionVerkäufer trägt die Provision vollständigFür Käufer provisionsfrei, kann Vermarktung fördern

Diese Regeln gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist; bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und reinen Grundstücken bleibt die Verteilung frei verhandelbar. Der Bundesgerichtshof hat die Schutzwirkung der Vorschriften in jüngeren Entscheidungen bestätigt und auch Umgehungen einen Riegel vorgeschoben. Für Verkäufer bedeutet das vor allem Planungssicherheit: Die früher regional übliche vollständige Abwälzung auf den Käufer ist bei diesen Objekten nicht mehr zulässig. Kalkulieren Sie Ihren Verkaufserlös deshalb von Anfang an mit dem eigenen Provisionsanteil.

Übliche Provisionshöhen und was sie beeinflusst

Die Gesamtprovision bewegt sich in Deutschland häufig im Bereich von fünf bis sieben Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, die dann typischerweise hälftig geteilt wird. Daraus ergibt sich für Verkäufer wie Käufer jeweils ein Anteil von häufig etwa drei Prozent, wobei die konkrete Höhe Verhandlungs- und Vereinbarungssache ist. Regionale Gepflogenheiten, Objektart und Vermarktungsaufwand können zu abweichenden Sätzen führen. Entscheidend ist, dass die vereinbarte Höhe klar im Maklervertrag steht.

Bei der Bewertung eines Provisionssatzes lohnt der Blick auf das Gesamtpaket statt auf die nackte Zahl. Ein niedriger Satz mit schwacher Leistung kann teurer werden als ein üblicher Satz mit vollem Einsatz, denn der wichtigste Kostenfaktor beim Verkauf ist nicht die Provision, sondern das Verkaufsergebnis. Ein um wenige Prozent besserer Verkaufspreis durch professionelle Wertermittlung, Präsentation und Verhandlung übersteigt den Provisionsunterschied schnell deutlich. Rechnen Sie deshalb immer den Nettoerlös nach allen Kosten, nicht nur die Provisionshöhe.

Vorsicht ist bei zwei Extremen angebracht. Auffällig günstige Angebote finanzieren sich häufig über reduzierte Leistung, etwa ohne fundierte Wertermittlung oder ohne Interessentenprüfung. Auffällig hohe Wertversprechen wiederum dienen manchmal nur dazu, den Auftrag zu gewinnen, gefolgt von Preissenkungen zulasten des Eigentümers. Seriös ist, wer Wert und Strategie nachvollziehbar begründet und die Konditionen vor Vertragsschluss vollständig offenlegt. Genau nach diesem Prinzip arbeitet Living First Immobilien im Erstgespräch.

Welche Leistungen in der Provision enthalten sind

Die Provision vergütet ein umfangreiches Leistungspaket, das weit über das Schalten von Inseraten hinausgeht. Es beginnt mit der banken- und gerichtsfesten Wertermittlung als Grundlage der Preisstrategie und reicht über die komplette Unterlagenbeschaffung bis zur Begleitung beim Notartermin. Dazwischen liegen Exposé-Erstellung, professionelle Fotos, Vermarktung über Portale und Suchkundennetzwerk, die Vorqualifizierung aller Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Preisverhandlung. Für Eigentümer reduziert sich der eigene Aufwand damit auf Entscheidungen, nicht auf Organisation.

Welche Leistungen Sie konkret erwarten dürfen, zeigt diese Zusammenstellung:

PhaseEnthaltene Leistungen
VorbereitungWertermittlung, Preisstrategie, Unterlagenbeschaffung, Energieausweis-Organisation
PräsentationProfessionelle Fotos, Exposé, Grundrissaufbereitung
VermarktungPortale, vorgemerkte Suchkunden, ggf. diskrete Vermarktung
InteressentenmanagementVorqualifizierung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung
AbschlussPreisverhandlung, Abstimmung mit Notar und Käuferbank, Begleitung zur Beurkundung, Übergabe

Fragen Sie vor der Beauftragung konkret nach, welche dieser Punkte im Angebot enthalten sind, und lassen Sie sich Referenzen aus der Region zeigen. Der Leistungsumfang gehört ebenso in den Maklervertrag wie die Provisionshöhe. Bei Living First Immobilien ist das komplette Paket von der Sprengnetter-geprüften Wertermittlung bis zur Übergabe Bestandteil des Auftrags, mit einem festen Ansprechpartner über den gesamten Prozess. Details zum Ablauf finden Sie auf der Seite Immobilie verkaufen von Living First Immobilien.

Wann die Provision fällig wird und was sonst noch kostet

Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag, also mit der notariellen Beurkundung, und wird entsprechend den Regelungen im Maklervertrag fällig. Vorher fallen bei seriösen Maklern üblicherweise keine Zahlungen an, insbesondere keine Vorschüsse für Inserate oder Fotos. Scheitert die Vermarktung, tragen Makler das Risiko ihres Aufwands in der Regel selbst. Genau diese Erfolgsabhängigkeit sollten Sie sich im Vertrag bestätigen lassen.

Neben der Provision entstehen beim Hausverkauf weitere Kosten, die in die Kalkulation gehören. Für den Verkäufer sind das typischerweise die Kosten für einen fehlenden Energieausweis, Gebühren für Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Bauaktenkopien sowie die Notarkosten für die Löschung eigener Grundschulden. Die Kaufvertragskosten bei Notar und Grundbuchamt trägt üblicherweise der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer. Bei vorzeitiger Ablösung eines laufenden Kredits kann die Bank zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe vorab bei der Bank erfragt werden sollte.

Für die Gesamtkalkulation des Verkäufers ergibt sich damit ein überschaubares Bild:

Kostenposition des VerkäufersGrößenordnung
Maklerprovision (eigener Anteil)Häufig rund die Hälfte der Gesamtcourtage
Energieausweis (falls nicht vorhanden)Gering, je nach Ausweisart
Unterlagen und BehördengebührenGering
Löschung von GrundschuldenAbhängig von der Grundschuldhöhe
Ggf. VorfälligkeitsentschädigungIndividuell, bei der Bank erfragen

Diese Aufstellung zeigt, dass die Provision zwar die größte Einzelposition des Verkäufers ist, das Gesamtbild aber überschaubar bleibt. Entscheidend für Ihr wirtschaftliches Ergebnis ist der erzielte Kaufpreis abzüglich aller Kosten. Eine transparente Kalkulation über alle Positionen gehört deshalb an den Anfang der Zusammenarbeit, nicht an ihr Ende. Seriöse Makler erstellen diese Übersicht gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.

Fazit

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das erst mit dem beurkundeten Kaufvertrag entsteht und dessen Verteilung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gesetzlich geregelt ist: Bei Doppeltätigkeit gilt der Halbteilungsgrundsatz, bei einseitiger Beauftragung darf höchstens die Hälfte abgewälzt werden. Üblich sind Gesamtsätze von häufig fünf bis sieben Prozent des Kaufpreises, die konkrete Höhe ist Vereinbarungssache und gehört ebenso in den Maklervertrag wie der vollständige Leistungsumfang.

Für die Entscheidung zählt am Ende nicht der Provisionssatz, sondern der Nettoerlös: Was bleibt nach allen Kosten übrig, und welches Ergebnis wäre ohne professionelle Wertermittlung, Interessentenprüfung und Verhandlung realistisch gewesen? Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb Leistungen, Referenzen und Transparenz vergleichen, nicht nur Zahlen. Misstrauen ist bei versteckten Kosten, Vorschüssen und überzogenen Wertversprechen angebracht.

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Freiburg, der Ortenau oder entlang der Rheinschiene planen, erhalten Sie bei Living First Immobilien alle Konditionen offen im unverbindlichen Erstgespräch, inklusive einer realistischen Einschätzung von Wert und Vermarktungsdauer. So können Sie Kosten und Nutzen in Ruhe abwägen, bevor Sie sich entscheiden. Transparenz am Anfang ist die beste Grundlage für ein gutes Ergebnis am Ende.

Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision

Zur Maklerprovision erreichen uns regelmäßig ähnliche Fragen von Eigentümern aus der Region. Oft geht es um die Verhandelbarkeit der Sätze, um die Fälligkeit und um die Frage, was bei einem Verkauf ohne Erfolg passiert. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte kompakt zusammen. Rechtliche Detailfragen zu konkreten Vertragsklauseln sollten im Zweifel anwaltlich geprüft werden. Für alle Fragen zu Konditionen und Leistungen steht das persönliche Gespräch offen.

Ist die Höhe der Maklerprovision verhandelbar?

Ja, die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgeschrieben und damit grundsätzlich verhandelbar. In der Praxis orientieren sich die Sätze an regionalen Üblichkeiten, weil dahinter ein kalkulierbares Leistungspaket steht. Bedenken Sie bei Verhandlungen, dass die Provision auch die Vorleistungen des Maklers finanziert, die bei erfolgloser Vermarktung unbezahlt bleiben. Ein deutlich reduzierter Satz geht deshalb häufig mit reduzierter Leistung einher. Vergleichen Sie im Zweifel das Gesamtpaket mehrerer Anbieter statt nur der Prozentzahl.

Muss ich als Verkäufer immer die Hälfte der Provision zahlen?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbrauchern als Käufer gilt: Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer. In der Praxis läuft das meist auf die hälftige Teilung hinaus, zulässig ist aber auch, dass der Verkäufer freiwillig mehr oder sogar die gesamte Provision übernimmt. Eine vollständige Abwälzung auf den Käufer ist bei diesen Objekten dagegen nicht möglich. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und unbebaute Grundstücke gelten diese Beschränkungen nicht. Die konkrete Verteilung wird im Maklervertrag und in der Vereinbarung mit dem Käufer festgehalten.

Wann genau muss ich die Provision bezahlen?

Der Anspruch entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, die Rechnung folgt üblicherweise kurz danach mit einem angemessenen Zahlungsziel. Manche Verträge stellen die Fälligkeit zusätzlich auf spätere Zeitpunkte ab, was Auslegungssache der konkreten Vereinbarung ist. Wichtig für Käufer bei abgewälzten Kostenanteilen: Deren Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Prüfen Sie die Fälligkeitsregelung im Maklervertrag vor der Unterschrift. Seriöse Makler beantworten diese Frage ohne Umschweife.

Was passiert, wenn der Makler keinen Käufer findet?

Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht in der Regel kein Provisionsanspruch, denn die Provision ist erfolgsabhängig. Die Kosten für Fotos, Inserate und Arbeitszeit trägt der Makler dann üblicherweise selbst, sofern der Vertrag nichts Abweichendes regelt. Achten Sie deshalb auf Klauseln zu Aufwendungsersatz, die es in seriösen Verträgen für Privatverkäufer normalerweise nicht gibt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie neu entscheiden, ob und mit wem Sie weitermachen. Ein ehrlicher Makler bespricht mit Ihnen vorab, welche Vermarktungsdauer realistisch ist.

Fällt die Provision auch an, wenn ich den Käufer selbst finde?

Das hängt von der Art des Maklervertrags ab. Beim einfachen Auftrag bleibt der Eigenverkauf üblicherweise provisionsfrei, beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich in der Regel, auch selbst gefundene Interessenten an den Makler zu verweisen. Diese Klauseln sind rechtlich anspruchsvoll und sollten vor der Unterschrift genau verstanden werden. Fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich, wie dieser Fall geregelt ist. Transparente Antworten auf solche Fragen sind ein gutes Indiz für die Seriosität des Anbieters.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich geltend machen?

Das hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Bei vermieteten Objekten können Verkaufskosten wie die Provision in bestimmten Konstellationen steuerlich relevant sein, etwa bei der Ermittlung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns. Beim Verkauf der selbstgenutzten Immobilie ist die Provision in der Regel privat veranlasst und steuerlich nicht abziehbar. Da die Details von Haltefristen, Nutzung und individueller Situation abhängen, gehört diese Frage in die Hände einer Steuerberatung. Bewahren Sie in jedem Fall alle Rechnungen und Nachweise auf.