Ein Energieausweis ist notwendig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen und ermöglicht potentiellen Käufern/Mietern einen Einblick in die energetische Qualität eines Gebäudes und gegebenenfalls sogar über tatsächliche Verbräuche der vorherigen Bewohner.
Im Zuge der Ölkrise 1977 wurde zum damaligen Zeitpunkt die Wärmeschutzverordnung erlassen. Diese wurde im Jahr 2002 von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Auch die früher geltende Heizungsanlagenverordnung bezieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit ein. Am 01. Mai 2014 traten durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft.
Ab 01.01.2024 gilt nun das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Vermieter, Verkäufer und Makler haben daher die Pflicht, Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorzulegen..
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: