Der Energieausweis

Ein Energieausweis ist notwendig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen und ermöglicht potentiellen Käufern/Mietern einen Einblick in die energetische Qualität eines Gebäudes und gegebenenfalls sogar über tatsächliche Verbräuche der vorherigen Bewohner.

Im Zuge der Ölkrise 1977 wurde zum damaligen Zeitpunkt die Wärmeschutzverordnung erlassen. Diese wurde im Jahr 2002 von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Auch die früher geltende Heizungsanlagenverordnung bezieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit ein. Am 01. Mai 2014 traten durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft. 

Ab 01.01.2024 gilt nun das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die Energieeffizienz der Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Vermieter, Verkäufer und Makler haben daher die Pflicht, Ihnen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung ohne Aufforderung vorzulegen..

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Bedarfsbasierter Energieausweis

Ein bedarfsbasierter Energieausweise ist vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Bei Baujahr ab 1978 und bis zu 4 Wohneinheiten sind beide Ausweise möglich.

Verbrauchsbasierter Energieausweis

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen ebenso zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten.

So müssen in Immobilieninseraten, ob privat oder gewerblich,  seitdem nun auch bestimmte energetische Pflichtangaben zum Energieausweis zwingend veröffentlicht werden (gemäß § 16a EnEV). Werden diese Angaben unterlassen oder der Energieausweis nicht ordnungsgemäß vorgezeigt, drohen sehr hohe Bußgelder.

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ZEITERSPARNIS – keine unnötigen Besichtigungen durch gezieltes Aussortieren von Interessenten, die kein ernsthaftes Interesse an Ihrer Immobilie haben. Glauben Sie mir, es gibt viele Menschen, die aus reiner Neugier oder auch aus purer Langeweile Häuser besichtigen, aber gar nicht kaufen wollen oder können!

RICHTIG PRÄSENTIEREN – Wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, saugen Sie es aus, säubern es und räumen es auf, um einen guten Eindruck und damit einen besseren Preis zu erzielen. Das gilt auch für den Immobilienverkauf! Mit meinem erfahrenen Auge finden wir gemeinsam Dinge, die auf Kaufinteressenten abschrecken wirken können. Es gibt keine zweite Möglichkeit für einen ersten Eindruck!

SICHERHEIT – Nur Interessenten, die Ihre vollständigen Kontaktdaten mitteilen und in einem persönlichen Telefonat qualifiziert wurden, kommen auch zu einer Immobilienbesichtigung. Ansonsten wird niemand Ihr Eigentum betreten oder die Adresse der Immobilie von mir erhalten.

MODERN UND ZEITGEMÄSS – ein professionelles Exposé mit aussagekräftigen Fotos, sowie moderne, leicht verständliche Grundrisse sind mein Anspruch bei der Präsentation Ihrer Immobilie. Hinzu kommt die moderne Präsentation Ihrer Immobilie mit einer 360°-Online-Besichtigung.

NUR EINZELBESICHTIGUNGEN – Einzeltermine sind die zeitaufwendigste Art und Weise der Besichtigungen, aber die qualitativ beste Art Ihre Immobilie bestmöglich zu präsentieren. So kann ich die volle Aufmerksamkeit jedem einzelnen Kaufinteressenten widmen und individuelle Fragen besser beantworten. Es gibt keine zweite Möglichkeit, für einen ersten Eindruck.

BONITÄT/ FINANZIERUNG – Ich prüfe schon vor einer Besichtigung die Bonität eines Kaufinteressenten und beurteile die Vorlage der Finanzierungsbestätigung auf Seriosität. Die Bonität eines potentiellen Käufers ist die Grundvoraussetzung, bevor ein Notartermin vereinbart wird.

REGIONALES NETZWERK – Ein guter Makler muss seinen Markt kennen und regional vernetzt sein. So kann ich schnell und unbürokratisch den Kontakt zu vielen Handwerkern herstellen, die rund um die Immobilie immer mal wieder gebraucht werden. Sei es von der Gartenpflege bis hin zum Dach neu eindecken. Auch bei der Finanzierung arbeite ich langjährig mit ausgewählten Finanzierungspartner zusammen, die gerne eine Gegenangebot zur Hausbank des Kaufinteressenten erstellen.

SERIÖSITÄT – Ich sichere Sie und mich vor unseriösen Kaufangeboten ab und bin mit dem Geldwäschegesetz bestens vertraut. Ich verstehe mich als Partner des Verkäufers und handle in seinem Sinne. Das spiegelt sich auch in der Gestaltung des Kaufvertrages wider. Ich stehe an Ihrer Seite, bis über den Notartermin hinaus.

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